8 Beschwerdemanagement
Beschwerden drücken Unzufriedenheit und Unmut aus. Dabei werden Beschwerden als Gelegenheit zur Entwicklung und Verbesserung verstanden und sind eine Chance, um Beteiligung für alle Akteure der Kindertageseinrichtung zu gewähren. Beschwerdemanagement stellt somit ein stetes Element zu Qualitätsentwicklung und- Sicherung dar.
In jeder Gruppe finden täglich Interaktionsprozesse zwischen Kindern untereinander und zwischen Kindern und Erzieher*innen statt. Jedes Kind hat das Recht und die Möglichkeit sich bei den Erzieher*innen und der Leitung zu beschweren. Die Erzieher*innen beachten und berücksichtigen Meinungsäußerungen, Vorschläge und Protesthaltung von Kindern, fragen nach und gehen, unter Berücksichtigung der Individualität und des Gemeinschaftssinnes der Gruppe, darauf ein. Dies kann in Form von individuellen Gesprächen mit dem Kind, in der Kindergruppe z. B. im Morgenkreis, im Gremium der Kinderkommission oder gemeinsam mit der Leitung erfolgen. Bei Bedarf kann dies in einem Beschwerdeprotokoll hinterlegt werde, um die Bearbeitung zu dokumentieren.
Die Eltern sind über die beschriebenen Inhalte, Ziele und Modalitäten der Kindertageseinrichtung informiert und bei vielen Aktivitäten einbezogen. Dabei haben die Eltern die Möglichkeit sich bei Fragen, Sorgen und Hinweisen an die pädagogische Bezugsperson, an den gewählten Elternvertreter der Kindergruppe, das Gremium des Elternbeirates und/ oder die Leitung zu wenden. Die Formen der Bearbeitung sind dabei unterschiedlich. Die pädagogische Fachkraft führt dabei ein kurzes Gespräch, der Gesprächsbedarf im Gremium des Elternbeirates wird in einem Protokoll fest gehalten und die Leitung notiert die Fragestellung und deren Bearbeitung in einem Beschwerdeprotokoll. Dabei kann bei Bedarf die Fachberatung einbezogen werden, wenn die Bearbeitung die Einrichtungsmöglichkeiten überschreiten.
Das pädagogische Fachpersonal ist dazu angehalten, bei Unstimmigkeiten nach Lösungen im Team, durch eine angemessene Kommunikationskultur, zu suchen und diese umzusetzen. Kann dies nicht umgesetzt werden erfolgt ein Gespräch mit der Leitung und wird in einem Beschwerdeprotokoll hinterlegt und bearbeitet. Bei Bedarf kann die Fachberatung, die Personalvertretung und die Schwerbehindertenvertretung konsultiert werden.
Der offene und konstruktive Umgang mit Beschwerden liegt somit im Interesse aller, welche im Alltag der Kindertageseinrichtung involviert sind.