Hausordnung der Kindertageseinrichtung „Farbenfroh"

Name der Einrichtung

 

   Kindertageseinrichtung mit integrierter Heilpädagogischer    

   Tagesstätte      

   Katharinenstraße 1, 09119 Chemnitz

   Tel: 0371/ 362270

   Mail: kita-katharinenstr@stadt-chemnitz.de


Träger der Einrichtung

 

   Stadt Chemnitz

   Jugendamt Bahnhofstr. 53

   09111 Chemnitz

 

 

1) Geltungsbereich

 

Die Hausordnung gilt für Eltern und deren bevollmächtigten Personen, Besucher, Mitarbeiter"innen und Kinder, welche sich in der Einrichtung aufhalten und/ oder arbeiten.


2) Gesetzliche Grundlage

 

Als Grundlage für die Struktur und Arbeit der Einrichtung dient das Gesetz über Kindertageseinrichtungen
(SächKitaG), die Satzung der Stadt Chemnitz für Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege und der Betreuungsvertrag, welcher bei der Aufnahme des Kindes durch
die Eltern abgeschlossen wird. Die Kenntnisnahme der Hausordnung wird durch die Unterschrift
auf dem Betreuungsvertrag bestätigt. Bei Veränderungen wird der Elternrat beteiligt und
die Elternschaft informiert. Dem Personal ist die Hausordnung, als Teil der jährlichen Bearbeitung
und Beiehrung, bekannt.


3) Öffnungszeiten

 

Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr - 17:00 Uhr geöffnet. Die jährliche
Bedarfsöffnung im Sommer ist in den Jahresplänen und internen Regeln festgeschrieben. Pro
Schulhalbjahr kann die Kita an einem weiteren Tag geschlossen werden (Bsp. Brückentag).
Diese Zeiten werden mit dem Elternrat besprochen. In der Woche zwischen Weihnachten und
Neujahr ist die Einrichtung geschlossen.

Pro Schulhalbjahr bildet sich das Team an einem pädagogischen Tag weiter. Daher ist die Kita an diesem Tagen ebenfalls geschlossen.

Bei eventuellen Bedarfen kann eine Ausweich-Kita gesucht werden.

 

4) Ordnung und Sauberkeit

 

Während der Abholung der Kinder haben die Abholberechtigten in der Garderobe zu warten
und sich nicht während des Tagesablaufes in den Zimmern aufzuhalten. Ausgenommen sind
Elternteile, deren Kinder in der Eingewöhnungsphase sind.
Das Betreten der Gruppenräume ist ausschließlich in Begleitung oder Absprache mit den Erziehern
erlaubt. Dies erfolgt ohne Straßenschuhe.
Das Betreten der Sanitäranlagen (Bäder) ist nicht gestattet.
Im Eingangsbereich hängt eine Vollscheibe mit Einschränkung für Versorgungsfahrzeuge und
Behindertentransporte. Das Einfahren in das Einrichtungsgelände ist nur zum Be- und Entladen
von schweren Gegenständen sowie Eitern mit körperlich beeinträchtigten Kindern erlaubt.
Parken Sie auf den umliegenden Straßen und planen sie die entsprechende Zeit ein.
Die Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern geparkt. Diese verbleiben
bitte nicht über Nacht oder mehrere Tage in der Kita. Die Kinderwagen werden in dem Kinderwagenraum
(Keller Haus 2) abgestellt.

 

5) Sicherheit

 

Für die Gewährleistung der Sicherheit aller Kinder sind die Türen und Tore beim Betreten und Verlassen der Einrichtung zu schließen. Alle Eltern kommen und gehen durch die Haupteingänge
und achten darauf, dass nur die eigenen Kinder mit ihnen das Gebäude, den Garten
und das Gelände der Einrichtung verlassen.

 

In der Einrichtung, einschließlich des umfriedeten Außengeländes, sind das Rauchen und der
Umgang mit offenem Feuer verboten. Der Umgang mit schen offenem Feuer ist nur dem pädagogi- Personal, unter Einhaltung der Brandschutzbelehrung, erlaubt. Alle Mitarbeiter der Einrichtung
sind auf eintretende Notfälle vorbereitet, können entsprechend handeln und sind berechtigt,
anwesende Eltern. und Gäste um Hilfe in Notsituationen zu bitten.


Nur in den Frühdienstzeiten (von 6:00 Uhr bis 7:00 Uhr) und in den Spätdienstzeiten (von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr) ist der Durchgang durch die Sanitärbereiche der Gruppen blau oder gelb gestattet. Diese Maßnahme liegt im Kinderschutz, in der Wahrung der Privatsphäre der uns anvertrauten Kinder.
Zur Sicherheit aller wird die Kita in der Zeit von 12:00 Uhr — 14:00 Uhr abgeschlossen. Jedoch kann nach Absprache oder Bedarf - Anzeige durch klingeln - geöffnet werden.
Tiere dürfen ausnahmslos nur nach Absprache mit der Leitung in die Einrichtung gebracht werden.

 

 

6) Aufsichtspflicht/ Bringen und Abholen der Kinder

 

Die Betreuung, und die sich daraus ergebende Verantwortlichkeit der Kindertageseinrichtung gegenüber dem Kind, beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes mit dem Kinderaus- weis durch die Sorgeberechtigten bzw. deren bevollmächtigte Personen, an die zuständigen Fachkräfte und endet bei Übergabe des Kindes mit dem Kinderausweis durch die Pädago- gen*innen an die oben benannten Personen. Der Bevollmächtigte hat einen Ausweis zur sicheren
Identifizierung bei sich zu tragen und bei Aufforderung vorzuzeigen. Die Betreuung endet mit dem Abholen des Kindes.durch o.g. Personen. Kann ein Kind nicht durch die Sorgeberechtigten
abgeholt werden, muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen. Für den Fall, dass
Kinder nicht abgeholt werden, sind in der Einrichtung Notfallpersonen und deren Kontaktdaten
zu hinterlegen, welche benachrichtigt werden. Ist niemand von der Familie zu erreichen, wird
die „Verfahrensweise bei Nichtabholung" umgesetzt. Diese wurde allen Eltern bekanntge- macht und dokumentiert. Um eine rechtssichere Gestaltung der Abholphase zu gewährleisten, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die vereinbarte Betreuungszeit eingehalten wird und "Sie sich nicht länger als notwendig in der Einrichtung aufhalten. Somit ist das Gelände aus
versicherungsrechtlichen Gründen zeitnah zu verlassen, damit eine bessere Übersicht für die
pädagogischen Fachkräfte über noch anwesende Kinder gewährleistet ist.
Die Kinder, die mit frühstücken, sollen bis 7:30 Uhr anwesend sein. Wir wollen den Tag in
Ruhe mit einem gemeinsamen Frühstück beginnen. Kinder, die nicht mit frühstücken, sollten
möglichst erst 8:00 Uhr gebracht werden. Die Kernzeit für die pädagogischen Lern- und Bildungsangebote
ist von 8:30- 11:30 Uhr. In der Zeit von 12:00- 14:00 Uhr ist Mittagsruhe. Während
dieser Zeit können die Kinder nur in Absprache mit den Pädagogen*innen abgeholt werden.


7) Unfallschutz

 

Die Kinder und die pädagogischen Fachkräfte sind über die Unfallkasse Sachsen unfallversichert.
Um Unfällen vorzubeugen, sollten entsprechend der Empfehlung der Unfallkasse Sachsen,
Kinder Bekleidung ohne Kordeln und Schnüren, gut passende Hausschuhe (keine Schlappen) und keinen Schmuck tragen.
Das pädagogische Personal trägt zur eigenen und zur Sicherheit der Kinder geschlossenes
Schuhwerk und keine hängenden Ohrringe und lange Ketten.

 

 

8) Gesundheitsvorsorge und Fehlzeiten


Jedes Kind benötigt vor der Neuaufnahme in die Kindertageseinrichtung eine ärztliche Untersuchung
bzw. ein lückenlos geführtes Vorsorgeuntersuchungsheft. Dieses ist am ersten Tag
vorzulegen.
Erkranken Kinder an ansteckenden Krankheiten, so ist dies von den Eltern umgehend der Kita
zu melden (siehe Belehrung zum Infektionsschutzgesetz — IfSG). Die Kita-Leitung veranlasst
entsprechende Aushänge. In Absprache mit dem Gesundheitsamt werden weitergehende
Maßnahmen abgesprochen.
Der Besuch in der Kindertageseinrichtung ist ausgeschlossen, wenn ansteckende Erkrankungen
entsprechend dem Infektionsschutzgesetz nach $ 34 Abs. 1; 2; 3 vorliegen. Bei Fieber,
Durchfall und/ oder Erbrechen ist die Betreuung in der Einrichtung ebenfalls nicht möglich.
Entsprechend dem Merkblatt „Belehrung für Eltern- Infektionsschutzgesetz" sind alle Eltern
verpflichtet, alle Infektionskrankheiten innerhalb der Familie, der Leitung mitzuteilen.
Das Verabreichen von mitgebrachten Medikamenten ist den pädagogischen Mitarbeiter*innen
nur unter Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung durch den Arzt („Medikamentengabe') erlaubt.
Diese muss vierteljährlich erneuert werden. Gegebenenfalls kann dies nach einer Einweisung
der pädagogischen Mitarbeiter*innen erfolgen. Darin enthalten sein sollten der Medikamentenname,
die Art der Gabe, die Dosierung, die Dauer und die Unterschrift und der Stempel
des behandeinden Arztes.
Erkrankt ein Kind in der Einrichtung oder hat einen größeren Unfall z. B. mit Kopfbeteiligung,
werden die Eltern benachrichtigt.

 

9) Datenschutz

 

Das Personal der Einrichtung unterliegt der Schweigepflicht hinsichtlich persönlicher Daten
und Sachverhalte alle Kinder, Familien und Mitarbeiter. Das Anfertigen von Fotos und.Videos
ist untersagt. Aushänge und Informationen, zur Nutzung von Übersetzung-Apps sind möglich.
Alles Weitere bedarf der Zustimmung durch die Beteiligten bzw. der Sorgeberechtigten. Die
private Nutzung oder Verbreitung im Internet ist nicht gestattet.
Die Nutzung für Öffentlichkeitsarbeit ist nur durch eine schriftliche Zustimmung der Beteiligten
bzw. der Sorgeberechtigten gestattet.

 


10) Elternschaft/Elternbeirat

 

Im Interesse der Betreuung und Erziehung der Kinder wird besonderer Wert auf eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit und gegenseitige Information zwischen der Kindertageseinrichtung
und den Sorgeberechtigten gelegt (8 6 SächsKitaG). Entsprechend der pädagogischen und
organisatorischen Aufgabenstellung der Kindertageseinrichtung ist eine engagierte Mitwirkung
der Erziehungsberechtigten erwünscht und erforderlich.
In der Kita gibt es einen gewählten Elternrat. Er nimmt eine beratende Funktion wahr. Die
Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Elternrats sind durch die Grundsätze des.
SächsKitaG und auf kommunaler Ebene in Chemnitz durch das Grundsatzpapier zur Erziehungspartnerschaft
geregelt.

 


11) Verpflegung


In der Kindertageseinrichtung besteht eine Gemeinschaftsverpflegung für alle Kinder mit drei
Mahlzeiten am Tag. Diese wird durch die Firma „Servito" mit der Verpflegungsform „Selbstkochende
Küche", nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DEG), über einen Bewirtschaftungs- und Versorgungsvertrag mit dem Jugendamt sichergestellt. Mit einem
zivilrechtlichen Vertrag zwischen Servito und den Eltern ist die Versorgung inhaltlich und finanziell
geregelt. Besondere Kost wie z. B. Allergieessen wird nach Vorlage eines ärztlichen
Attestes durch den Essenanbieter ermöglicht.
Die Wahl des Essenanbieters obliegt der gesamten Elternschaft in Zusammenarbeit mit dem
Träger und der Leitung der Kindertageseinrichtung und wird durch den Elternrat organisiert.

 


12) Bekleidung

 

Die Kinder sollen zweckmäßig sowie der Witterung und Raumtemperatur angemessen gekleidet
in die Kindertageseinrichtung kommen. Damit sich Ihr Kind_bei uns wohlfühlen kann, benötigen
wir einige Dinge für einen reibungslosen Tagesablauf.
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Diese erfahren Sie bei dem Erstgespräch mit den Gruppenerziehern*innen Ihres Kindes am
Tag der Aufnahme. Die Wechselwäsche ist regelmäßig zu kontrollieren. Dazu gibt es auch bei
Bedarf Hinweise durch die Fachkräfte.
Das Betreten der Kita in Badebekleidung (Bikini, Badehose, Badeanzug), Unterwäsche oder
Bauch- bzw. Oberkörperrfrei ist nicht gestattet.

 


13) Betreuungszeit und Änderungen der Vertragsbedingungen


Änderungen in der familiären Situation sowie Änderung der Anschrift, Betreuungszeit, Betreuungsform
und/oder bei Telefonnummern müssen der Leitung unverzüglich und unaufgefordert
mitgeteilt werden (siehe Betreuungsvertrag).


14) Hausrecht

 

Die Einrichtung ist Eigentum der Stadt Chemnitz und wird im Haus durch die Leitung vertreten.
Veränderungen im gesamten Objekt, sowie Aushänge in der Einrichtung bedürfen der Information
und ggf. der Zustimmung der Leitung. Politische und kommerzielle Werbung ist grundsätzlich
nicht gestattet.

 


15) Schlussbestimmung

 

Die Hausordnung wird jeder Familie bei der Aufnahme ihres Kindes ausgehändigt und hängt
in der Einrichtung für alle Besucher leicht zugänglich aus. Mit der Unterschrift des Betreuungs- .
vertrages sind die Akzeptanz und die Einhaltung der Hausordnung geregelt.

 

 

Chemnitz, 30.06.2025

   Frau Braune (Leitung der Kindertageseinrichtung)

   Frau Heinrich (Elternratsvorsitzender)

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