Hausordnung der Kindertageseinrichtung „Farbenfroh"

Name der Einrichtung

 

   Kindertageseinrichtung mit integrierter Heilpädagogischer    

   Tagesstätte      

   Katharinenstraße 1, 09119 Chemnitz

   Tel: 0371/ 362270

   Mail: kita-katharinenstr@stadt-chemnitz.de


Träger der Einrichtung

 

   Stadt Chemnitz

   Jugendamt Bahnhofstr. 53

   09111 Chemnitz

 

 

1) Geltungsbereich

 

Die Hausordnung gilt für Eltern und deren bevollmächtigten Personen, Besucher, Mitarbeiter"innen und Kinder, welche sich in der Einrichtung aufhalten und/ oder arbeiten.


2) Gesetzliche Grundlage


Als Grundlage für die Struktur und Arbeit der Einrichtung dient das Gesetz über Kindertages- einrichtungen (SächKitaG), die Satzung der Stadt Chemnitz für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und der Betreuungsvertrag, welcher bei der Aufnahme des Kindes durch die Eltern abgeschlossen wird. Die Kenntnisnahme der Hausordnung wird durch die Unter- schrift auf dem Betreuungsvertrag bestätigt.

 

Bei Veränderungen wird der Elternrat beteiligt und die Elternschaft informiert. Dem Personal ist die Hausordnung, als Teil der jährlichen Bearbeitung und Belehrung, bekannt.


3) Öffnungszeiten

 

Die Einrichtung ist Montag bis Freitag von 6:00- 17:00 geöffnet. Die jährlichen Bedarfsöffnungen im Sommer und an Brückentagen, sowie Schließtage sind im Jahresplan ausgeschrieben.

 

In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Einrichtung geschlossen.

 

4) Ordnung und Sauberkeit

 

Wir möchten Sie bitten, bei der Abholung der Kinder in der Garderobe zu warten und sich nicht während des Tagesablaufes in den Zimmern aufzuhalten. Ausgenommen sind Elternteile, deren Kinder in der Eingewöhnungsphase sind. Das Betreten der Gruppenräume ist ausschließlich in Begleitung oder Absprache mit den Erziehern erlaubt.

 

Das Betreten der Gruppenzimmer, im Bedarfsfall, erfolgt bitte ohne Straßenschuhe. Das Betreten der Sanitäranlagen (Bäder) ist nicht gestattet.


Im Eingangsbereich hängt eine Vollscheibe mit Einschränkung für Versorgungsfahrzeuge und Behindertentransporte. Das Einfahren in das Einrichtungsgelände ist nur zum Be- und Entladen von schweren Gegenständen und Altpapier sowie Eltern mit körperlich beeinträchtigten
Kindern erlaubt.

Bitte parken Sie auf den umliegenden Straßen und planen sie die entsprechende Zeit ein. Bitte beachten Sie die Anwohnerparkplätze und nehmen Sie Rücksicht.

Die Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern geparkt. Die Kinderwagen werden in dem Kinderwagenraum (Keller Haus 2) abgestellt.

 

5) Sicherheit

 

Für die Gewährleistung der Sicherheit aller Kinder sind die Türen und Tore beim Betreten und Verlassen der Einrichtung zu schließen. Alle Eltern kommen und gehen durch die Haupteingänge und achten darauf, dass nur die eigenen Kinder mit ihnen das Gebäude, den Garten und das Gelände der Einrichtung verlassen.


In der Einrichtung, einschließlich des umliegenden Außengeländes, sind das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer verboten. Der Umgang mit offenem Feuer ist nur dem pädagogischen Personal, unter Einhaltung der Brandschutzbelehrung, erlaubt. Alle Mitarbeiter der Einrichtung sind auf eintretende Notfälle vorbereitet, können entsprechend handeln und sind berechtigt, anwesende Eltern und Gäste um Hilfe in Notsituationen zu bitten.

Tiere dürfen ausnahmslos nur nach Absprache mit der Leitung in die Einrichtung gebracht werden. Ausgeschlossen sind Assistenzhunde.

 

6) Aufsichtspflicht/ Bringen und Abholen der Kinder

 

Die Betreuung, und die sich daraus ergebende Verantwortlichkeit der Kindertageseinrichtung gegenüber dem Kind, beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes mit dem Kinderausweis durch die Sorgeberechtigten bzw. deren bevollmächtigte Personen, an die zuständigen Fachkräfte und endet bei Übergabe des Kindes mit dem Kinderausweis durch die Pädagogen*innen an die oben benannten Personen. Der Bevollmächtigte sollte einen Ausweis zur sicheren Identifizierung bei sich tragen und bei Bedarf vorzeigen können.

 

Die Betreuung endet mit dem Abholen des Kindes durch o.g. Personen. Kann ein Kind nicht durch die Sorgeberechtigten abgeholt werden, muss eine schriftliche Vollmacht vorliegen. Für den Fall, dass Kinder nicht abgeholt werden, sind in der Einrichtung Notfallpersonen und deren Kontaktdaten zu hinterlegen, welche benachrichtigt werden. Ist niemand von der Familie zu erreichen, wird das Kind nach ca. Stunde Wartezeit dem Kinderbereitschaftsdienst übergeben.

 

Um eine rechtssichere Gestaltung der Abholphase zu gewährleisten, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die vereinbarte Betreuungszeit eingehalten wird und Sie sich nicht länger als notwendig in der Einrichtung aufhalten. Somit ist das Gelände aus versicherungsrechtlichen Gründen zeitnah zu verlassen.

 

Die Kinder, die mit frühstücken, sollen bis 7:30 Uhr anwesend sein. Wir wollen den Tag in Ruhe mit einem gemeinsamen Frühstück beginnen. Kinder, die nicht mit frühstücken, sollten erst 8:00 Uhr gebracht werden.

 

Die Kernzeit für die pädagogischen Lern- und Bildungsangebote ist von 8:30- 11:30 Uhr. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass alle Kinder bis spätestens 8:30 Uhr an die zuständigen Pädagogen*innen übergeben sind.

 

In der Zeit von 12:00- 14:00 Uhr ist Mittagsruhe. Während dieser Zeit können die Kinder nicht abgeholt werden.


7) Unfallschutz

 

Die Kinder und die pädagogischen Fachkräfte sind über die Unfallkasse Sachsen unfallversichert. Um Unfällen vorzubeugen, sollten entsprechend der Empfehlung der Unfallkasse Sachsen, Kinder Bekleidung ohne Kordeln und Schnüre, gut passende Hausschuhe (keine Schlappen) und keinen Schmuck tragen.

 

Das pädagogische Personal trägt zur eigenen und zur Sicherheit der Kinder geschlossenes Schuhwerk und keine hängenden Ohrringe und lange Ketten.

 

8) Gesundheitsvorsorge und Fehlzeiten


Jedes Kind benötigt vor der Neuaufnahme in die Kindertageseinrichtung eine ärztliche Untersuchung. Diese ist am ersten Tag vorzulegen.

 

Treten in der Einrichtung ansteckende Krankheiten auf, werden diese durch entsprechende Aushänge von uns bekannt gegeben. Teilen Sie diese Information bitte bei geplanten Impfungen Ihrem Kinderarzt mit.

Im Interesse Ihres Kindes arbeiten wir mit Ihrem Kinderarzt und dem
Gesundheitsamt zusammen.

 

Der Besuch in der Kindertageseinrichtung ist ausgeschlossen, wenn ansteckende Erkrankungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz nach 34 Abs. 1; 2; vorliegen.

Bei Fieber, Durchfall und/oder Erbrechen ist die Betreuung in der Einrichtung ebenfalls nicht möglich.

 

Entsprechend dem Merkblatt „Belehrung für Eltern Infektionsschutzgesetz" sind alle Eltern verpflichtet, alle Infektionskrankheiten innerhalb der Familie, der Leitung mitzuteilen. Das Verabreichen von mitgebrachten Medikamenten ist den pädagogischen Mitarbeiter*innen nur unter Vorlage einer schriftlichen Bescheinigung durch den Arzt erlaubt. Diese muss vierteljährlich erneuert werden. Gegebenenfalls kann dies nach einer Einweisung der pädagogischen Mitarbeiter*innen erfolgen.

Darin enthalten sein sollten der Medikamentenname, die Art der Gabe, die Dosierung, die Dauer und die Unterschrift und der Stempel des behandelnden Arztes.


Erkrankt ein Kind in der Einrichtung oder hat einen größeren Unfall z. B. mit Kopfbeteiligung, werden die Eltern benachrichtigt.

 

9) Datenschutz

 

Das Personal der Einrichtung unterliegt der Schweigepflicht hinsichtlich persönlicher Daten und Sachverhalte alle Kinder, Familien und Mitarbeiter.

 

Das Anfertigen von Fotos und Videos bedarf der Zustimmung durch die Beteiligten bzw. der Sorgeberechtigten. Die private Nutzung im Internet ist nicht gestattet. Die Nutzung für Öffentlichkeitsarbeit ist nur durch eine schriftliche Zustimmung der Beteiligten bzw. der Sorgeberechtigten gestattet.


10) Elternschaft/Elternbeirat


Im Interesse der Betreuung und Erziehung der Kinder wird besonderer Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und gegenseitige Information zwischen der Kindertageseinrichtung und den Sorgeberechtigten gelegt (§ SächsKitaG).

 

Entsprechend der pädagogischen und organisatorischen Aufgabenstellung der Kindertageseinrichtung ist eine engagierte Mitwirkung der Erziehungsberechtigten erwünscht und erforderlich.

 

In der Kita gibt es einen gewählten Elternrat. Er nimmt eine beratende Funktion wahr. Die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Elternrats sind durch die Grundsätze des SächsKitaG und auf kommunaler Ebene in Chemnitz durch das Grundsatzpapier zur Erziehungspartnerschaft geregelt.


11) Verpflegung


In der Kindertageseinrichtung besteht eine Gemeinschaftsverpflegung für alle Kinder mit drei Mahlzeiten am Tag. Diese wird durch die Firma „Servito" mit der Verpflegungsform „Selbstkochen", nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DEG), über einen Bewirtschaftungs- und Versorgungsvertrag mit dem Jugendamt sichergestellt.

 

Mit einem privat- rechtlichen Vertrag zwischen Servito und den Eltern ist die Versorgung inhaltlich und finanziell "geregelt".

Besondere Kost wie z. B. Allergieessen wird nach Vorlage eines ärztlichen Attestes durch den Essenanbieter ermöglicht. Die Wahl des Essenanbieters obliegt der gesamten Elternschaft in Zusammenarbeit mit dem Träger und der Leitung der Kindertageseinrichtung und wird durch den Elternrat organisiert.


12) Bekleidung

 

Die Kinder sollen zweckmäßig sowie der Witterung und Raumtemperatur angemessen gekleidet in die Kindertageseinrichtung kommen. Damit sich Ihr Kind bei uns wohlfühlen kann, benötigen wir einige Dinge für einen reibungslosen Tagesablauf. Diese erfahren Sie bei dem Erstgespräch mit den Gruppenerziehern*innen Ihres Kindes am Tag der Aufnahme.

Die Wechselwäsche ist regelmäßig zu kontrollieren. Dazu gibt es auch bei Bedarf Hinweise durch die Fachkräfte.


13) Betreuungszeit und Änderungen der Vertragsbedingungen


Änderungen in der familiären Situation sowie Änderung der Anschrift, Betreuungszeit, Betreuungsform und/oder bei Telefonnummern müssen der Leitung unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden.


14) Hausrecht

 

Die Einrichtung ist Eigentum der Stadt Chemnitz und wird im Haus durch die Leitung vertreten. Veränderungen im gesamten Objekt, sowie Aushänge in der Einrichtung bedürfen der Information und ggf. der Zustimmung der Leitung.

Politische und kommerzielle Werbung ist grundsätzlich nicht gestattet.


15) Schlussbestimmung

 

Die Hausordnung wird jeder Familie bei der Aufnahme ihres Kindes ausgehändigt und hängt in der Einrichtung für alle Besucher leicht zugänglich aus.

Mit der Unterschrift des Betreuungsvertrages sind die Akzeptanz und die Einhaltung der Hausordnung geregelt.

 

Chemnitz, 18.10.22

   Frau Braune (Leitung der Kindertageseinrichtung)

   Herr Topel (Elternratsvorsitzender)

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