Der gesetzliche Personalschlüssel vom Freistaat Sachsen

Bei Kindern bis 3 Jahre 1:5,5

  und bei Kindern ab 3 Jahren 1:12

 

Erläuterung:

In diesem Schlüssel sind alle Aufgaben, welche eine Erzieherin / ein
Erzieher laut Stellenbeschreibung zu erfüllen hat enthalten. Dies
umfasst alle Arbeiten für Vor- und Nachbereitung der pädagogischen
Arbeit, Elterngespräche/ Elternberatung, Beobachtungs- und
Dokumentationsarbeiten zur Entwicklung jedes einzelnen Kindes,
Dienstberatungen/ dienstliche Absprachen, Weiterbildung, Zusammenarbeit
mit der Grundschule. Desweiteren sind andere Kolleginnen /Kollegen
während des Urlaubs bzw. wegen Krankheit zu vertreten.
Die Stadt Chemnitz gibt in die Kitas für alle Vollbeschäftigten
MitarbeiterInnen je 2 Stunde pro Woche zusätzlich dazu
(Teilzeitbeschäftigte prozentual entsprechend).   

In der Praxis bedeutet dies zusammengefasst :

bei Kindern unter 3 Jahren  1: 7    und bei Kindern über 3 Jahren 1: 15

 

Bei Fragen zu diesem Thema, können sie gern ein Gespräch mit der Kita-Leitung suchen. Es werden alle Fragen beantwortet.

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